Kindertagespflege KompassTigeR
Herzlich Willkommen beim KompassTigeR

Schutzauftrag §8a SBG VIII

Als Kindertagespflegeperson arbeiten wir zum Wohle des Kindes und haben deshalb einen Schutzauftrag für die zu betreuende Kinder des KompassTigeRs.

Kinder haben das Recht auf:

  •         Leben, Entwicklung und Bildung
  •         Einzigartigkeit
  •        Spiel und Freizeit
  •        Freie Meinungsäußerung, Information und Gehör
  •        Besondere Fürsorge und Betreuung bei Behinderung
  •        Kindeswohl und Gesundheit
  •        Elterliche Fürsorge
  •        Eigene Kultur, Sprache und Religion
  •        Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Misshandlung
  •        Privatsphäre
  •        Gesundheit, gesundes Essen und eine sichere Umgebung
  •        Selbstbestimmung und Wohlergehen

die von den Bezugs- und Betreuungspersonen eingehalten werden müssen!

Durch die Beobachtungsdokumentation werden Auffälligkeiten (Hämatome, Allgemeinzustand und Körperhygiene) dokumentiert und beobachtet. Besteht der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung werden folgende Schritte eingeleitet:

  1.       Gefährdungseinschätzung durch KiWo-Skala
  2.        Hinzuziehen der Fachberatung
  3.        Sorgeberechtigte hineinbeziehen
  4.        Auf Unterstützung / Hilfen hinweisen und ggf. das Jugendamt informieren
  5.        Beobachtung und Kontrolle

 

Wird eine Kindeswohlgefährdung festgestellt oder besteht der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wird diese an das zuständige Jugendamt gemeldet.