Schutzauftrag §8a SBG VIII
Als Kindertagespflegeperson
arbeiten wir zum Wohle des Kindes und haben deshalb einen Schutzauftrag für die
zu betreuende Kinder des KompassTigeRs.
Kinder haben das Recht auf:
- Leben, Entwicklung und Bildung
- Einzigartigkeit
- Spiel und Freizeit
- Freie Meinungsäußerung, Information und Gehör
- Besondere Fürsorge und Betreuung bei Behinderung
- Kindeswohl und Gesundheit
- Elterliche Fürsorge
- Eigene Kultur, Sprache und Religion
- Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Misshandlung
- Privatsphäre
- Gesundheit, gesundes Essen und eine sichere
Umgebung
- Selbstbestimmung und Wohlergehen
die von den Bezugs- und
Betreuungspersonen eingehalten werden müssen!
Durch die
Beobachtungsdokumentation werden Auffälligkeiten (Hämatome, Allgemeinzustand
und Körperhygiene) dokumentiert und beobachtet. Besteht der Verdacht auf eine
Kindeswohlgefährdung werden folgende Schritte
eingeleitet:
- Gefährdungseinschätzung durch KiWo-Skala
- Hinzuziehen der Fachberatung
- Sorgeberechtigte hineinbeziehen
- Auf Unterstützung / Hilfen hinweisen und ggf. das
Jugendamt informieren
- Beobachtung und Kontrolle
Wird eine
Kindeswohlgefährdung festgestellt oder besteht der Verdacht auf eine
Kindeswohlgefährdung wird diese an das zuständige Jugendamt gemeldet.